Vortrag zum Thema Geld­wäsche­prävention auch für Unter­nehmen außer­halb des Finanz­sektors

19. Juli 2022
18:00 Uhr

Online-Vortrag

vortrag
beendet

noch vor den sommerferien werden wir einen Vortrag zum Thema Geldwäsche­prävention auch für Unter­nehmen außer­halb des Finanz­sektors halten. Dabei handelt es sich um eine oft un­bekannte und unter­schätzte Compliance-Aufgabe. Die Veranstaltung wird wieder online stattfinden.

Geldwäscheprävention wird zumeist nur als Pflicht von Unter­nehmen des Finanz­sektors wahr­genommen. Diese Pflicht trifft aber auch zahl­reiche Unter­nehmen außer­halb des Finanz­sektors. Im vergangenen Jahr hat der deutsche Gesetz­geber das Geldwäsche-Strafrecht mit weit­reichenden Folgen für die Praxis massiv verschärft. Damit wurde noch einmal verdeut­licht, dass nahezu alle Unter­nehmen Maß­nahmen der Geldwäsche­prävention ergreifen müssen. Dies umso mehr als von euro­päischer Ebene eine weitere Ver­schärfung der Regulierung zu erwarten ist.

Wir werden in unserem Vortrag aufzeigen, wann und in welchem Umfang Unter­nehmen außer­halb des Finanz­sektors von den Geldwäsche­präventions­pflichten betroffen sind, Regelungen zur Vermeidung der Anwend­barkeit von einzelnen Pflichten vorstellen und praktische Hinweise zur Um­setzung der Ein­haltung des zwingenden Mindest­maßes an Präventions­pflichten geben.

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