Vortrag zum Thema Geldwäscheprävention auch für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors
noch vor den sommerferien werden wir einen Vortrag zum Thema Geldwäscheprävention auch für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors halten. Dabei handelt es sich um eine oft unbekannte und unterschätzte Compliance-Aufgabe. Die Veranstaltung wird wieder online stattfinden.
Geldwäscheprävention wird zumeist nur als Pflicht von Unternehmen des Finanzsektors wahrgenommen. Diese Pflicht trifft aber auch zahlreiche Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Im vergangenen Jahr hat der deutsche Gesetzgeber das Geldwäsche-Strafrecht mit weitreichenden Folgen für die Praxis massiv verschärft. Damit wurde noch einmal verdeutlicht, dass nahezu alle Unternehmen Maßnahmen der Geldwäscheprävention ergreifen müssen. Dies umso mehr als von europäischer Ebene eine weitere Verschärfung der Regulierung zu erwarten ist.
Wir werden in unserem Vortrag aufzeigen, wann und in welchem Umfang Unternehmen außerhalb des Finanzsektors von den Geldwäschepräventionspflichten betroffen sind, Regelungen zur Vermeidung der Anwendbarkeit von einzelnen Pflichten vorstellen und praktische Hinweise zur Umsetzung der Einhaltung des zwingenden Mindestmaßes an Präventionspflichten geben.
Wenn Sie teilnehmen möchten, bitten wir um Rückmeldung über untenstehendes Anmeldeformular bis spätestens 18.07.2022. Den Zugangslink zur Veranstaltung erhalten Sie umgehend mit Ihrer Anmeldebestätigung. Sollten Sie Fragen zu der Veranstaltung haben oder keinen Zugangslink erhalten haben, erreichen sie uns telefonisch unter
Wenn Sie den Internet Explorer verwenden, registrieren Sie sich bitte per E-Mail und NICHT über das Anmeldeformular.